28. Oktober 2011

Bauantrag und Bemusterung 2.0

Zunächst einmal bekomme ich keinen Urlaub, da mein Chef für mich eine Schulung vorgesehen hat. Danke hierfür. 

Bauantrag

Nachdem wir gestern den Bauantrag durchgearbeitet haben, fielen uns noch ein paar kleine Fehlerteufel auf, die aber innerhalb von zwei Stunden per Mail durch FH behoben wurden. Da der gemeine FH Kunde mündig ist, sollte jeder seinen Bauantrag sorgsam durchlesen und überprüfen. FH arbeitet mit seinen Standards und ist nicht fehlerfrei. Also zurücklehnen und einfach abgeben ist hier nicht angebracht, zumal man selber die einzelnen Seiten unterschreibt. Apropo unterschreibt, in einigen Blogs lese ich von bis zu 200 gefühlten Unterschriften. Bei uns waren es 32 :-))
Insgesamt umfasste unser Bauantrag drei Ausfertigungen. Eine für uns. Eine für die Gemeinde und eine für den Kreis sowie Wasser - und Kanalantrag. Dieser Wasser - und Kanalantrag war recht umfangreich und die Mitarbeiterin der Stadtwerke hat mir gleich mal wieder zwei Ausführungen mitgegeben, da sie nur eine bräuchte. Die Statik war nicht dabei und wird uns extra vom Prüfungsberechtigten zur Unterschrift zugesandt. Diese muss erst bei Baubeginnanzeige vorliegen. Wir haben dann heute den Bauantrag persönlich zur Gemeinde und zur Stadt gebracht.
Für uns maßgeblich ist die HBO ( Hessische Bauordnung ) und hier
§56 Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich, da wir die Vorgaben des Absatz 2 erfüllen. Dies bedeutet, dass man bauen kann, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen mitteilt, dass sie beabsichtigt ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Verantwortlich für den Bau und dessen Einhaltung an den BPlan ist dann nicht mehr die Gemeinde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen