Gestern wurde uns das Bodengutachten samt vorläufiger Gründungsempfehlung zugesandt. Manche Dinge erklären sich von selbst andere jedoch nicht. Im Forum gibt es bereits einen Versuch dies zu entschlüsseln. Sollte jemand Erfahrungen damit haben, wäre ich für eine pm dankbar.
Für mich bedeutet es, dass ich die Angaben heute mal googeln werde und etwas Licht ins Dunkle bringe.
FH hat auch den Vordruck für die Bank zur Finanzierungsbestätigung zugesandt. Diese werden wir unserer Bank weiterleiten.
Heute morgen befand sich auch schon die Genehmigung für Wasser und Abwasser in der Post. Dies geht wiederum zu FH. Vorher werde ich alle Unterlagen kopieren, um den Überblick nicht zu verlieren.
Zwischenzeitlich hatten wir den 3000 Besucher.
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10. November 2011
28. Oktober 2011
Bauantrag und Bemusterung 2.0
Zunächst einmal bekomme ich keinen Urlaub, da mein Chef für mich eine Schulung vorgesehen hat. Danke hierfür.
Nachdem wir gestern den Bauantrag durchgearbeitet haben, fielen uns noch ein paar kleine Fehlerteufel auf, die aber innerhalb von zwei Stunden per Mail durch FH behoben wurden. Da der gemeine FH Kunde mündig ist, sollte jeder seinen Bauantrag sorgsam durchlesen und überprüfen. FH arbeitet mit seinen Standards und ist nicht fehlerfrei. Also zurücklehnen und einfach abgeben ist hier nicht angebracht, zumal man selber die einzelnen Seiten unterschreibt. Apropo unterschreibt, in einigen Blogs lese ich von bis zu 200 gefühlten Unterschriften. Bei uns waren es 32 :-))
Insgesamt umfasste unser Bauantrag drei Ausfertigungen. Eine für uns. Eine für die Gemeinde und eine für den Kreis sowie Wasser - und Kanalantrag. Dieser Wasser - und Kanalantrag war recht umfangreich und die Mitarbeiterin der Stadtwerke hat mir gleich mal wieder zwei Ausführungen mitgegeben, da sie nur eine bräuchte. Die Statik war nicht dabei und wird uns extra vom Prüfungsberechtigten zur Unterschrift zugesandt. Diese muss erst bei Baubeginnanzeige vorliegen. Wir haben dann heute den Bauantrag persönlich zur Gemeinde und zur Stadt gebracht.
Für uns maßgeblich ist die HBO ( Hessische Bauordnung ) und hier
§56 Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich, da wir die Vorgaben des Absatz 2 erfüllen. Dies bedeutet, dass man bauen kann, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen mitteilt, dass sie beabsichtigt ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Verantwortlich für den Bau und dessen Einhaltung an den BPlan ist dann nicht mehr die Gemeinde.
| Bauantrag |
Nachdem wir gestern den Bauantrag durchgearbeitet haben, fielen uns noch ein paar kleine Fehlerteufel auf, die aber innerhalb von zwei Stunden per Mail durch FH behoben wurden. Da der gemeine FH Kunde mündig ist, sollte jeder seinen Bauantrag sorgsam durchlesen und überprüfen. FH arbeitet mit seinen Standards und ist nicht fehlerfrei. Also zurücklehnen und einfach abgeben ist hier nicht angebracht, zumal man selber die einzelnen Seiten unterschreibt. Apropo unterschreibt, in einigen Blogs lese ich von bis zu 200 gefühlten Unterschriften. Bei uns waren es 32 :-))
Insgesamt umfasste unser Bauantrag drei Ausfertigungen. Eine für uns. Eine für die Gemeinde und eine für den Kreis sowie Wasser - und Kanalantrag. Dieser Wasser - und Kanalantrag war recht umfangreich und die Mitarbeiterin der Stadtwerke hat mir gleich mal wieder zwei Ausführungen mitgegeben, da sie nur eine bräuchte. Die Statik war nicht dabei und wird uns extra vom Prüfungsberechtigten zur Unterschrift zugesandt. Diese muss erst bei Baubeginnanzeige vorliegen. Wir haben dann heute den Bauantrag persönlich zur Gemeinde und zur Stadt gebracht.
Für uns maßgeblich ist die HBO ( Hessische Bauordnung ) und hier
§56 Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich, da wir die Vorgaben des Absatz 2 erfüllen. Dies bedeutet, dass man bauen kann, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen mitteilt, dass sie beabsichtigt ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Verantwortlich für den Bau und dessen Einhaltung an den BPlan ist dann nicht mehr die Gemeinde.
26. Oktober 2011
Bauantrag / Bemusterung
Heute kam unser Bauantrag. Auf den ersten Blick sind alle Änderungen des letzten Vorabzug übernommen und ich kann mich an das Aktenstudium machen.
Just in dem Moment als ich die Unterlagen quer lass, meldete sich FH und fragte, ob wir die Bemusterung bereits in der 45 KW machen könnten. Gott sei Dank haben wir uns im Vorfeld bereits mit einigen Fragen diesbezüglich beschäftigt. Dies hat zwar immer mal wieder zu erhöhtem Planungsaufwand geführt, da man viel ins blaue plante, könnte sich jetzt aber bezahlt machen. Also werde ich morgen meinen Chef um Urlaub bitten und dann kann es losgehen.
Just in dem Moment als ich die Unterlagen quer lass, meldete sich FH und fragte, ob wir die Bemusterung bereits in der 45 KW machen könnten. Gott sei Dank haben wir uns im Vorfeld bereits mit einigen Fragen diesbezüglich beschäftigt. Dies hat zwar immer mal wieder zu erhöhtem Planungsaufwand geführt, da man viel ins blaue plante, könnte sich jetzt aber bezahlt machen. Also werde ich morgen meinen Chef um Urlaub bitten und dann kann es losgehen.
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