15. Juni 2011

Planungsgespräch

Geschafft! 9 Stunden Gespräch.
Treffen am Grundstück und Höhen ausmessen. Unser Grundstück ist, wie bereits gefühlt, recht eben.
Halbe Stunde später sitzen wir am Tisch.
Zuerst mal ein kleiner Aufreger bzgl. des Kniestock. Dieser war auf 1,25m festgelegt. Nach kurzem Aktenstudium soll dies nun plötzlich nicht möglich sein?
Also alles aufs Papier und gerechnet. Ergebnis: 1,3m :-) bei 35° ( Wird es jetzt billiger oder teurer ?)
Der Architekt hatte nochmal ein paar ganz andere Ideen mit ins Gespräch gebracht und uns die Bäume im Wald nochmal gezeigt.
Wenn er jetzt noch die komplette FH Preisliste im Kopf hätte, wäre es perfekt.
Unser Dachüberstand vor der Haustür bleibt bei 1,2m und sollte ausreichen, um die meiste Zeit trockenen Fußes ins Haus zu kommen.
Eigentlich sollte unser Gartenschuppen / haus mit beantragt werden. Bis 30 m³ ist dieser wohl nur anzeige pflichtig.


Bis auf die Sache mit den ganzen Höhenangaben sind wir eigentlich gut mitgekommen. (Dieser Schwerpunkt kam allerdings auch nach der Pizza.) Unser Architekt hat sich zwar alle Mühe gegeben uns mit Zeichnungen zu erklären wie hoch was werden soll aber ich glaube das hat nix geholfen.Jetzt warten wir mal die Abrechnung unserer Änderungen ( Minder - Mehrkosten ) ab und hoffen durch Minder nicht soviel Mehr zu haben.

Die Grenzbebauung darf insgesamt 15m nicht überschreiten und pro Grundstückseite nur 9m betragen. Auf jeder Seite wiederum dürfen es nur 25 m³ Fläche sein. Also Schuppen 3m auf der Grenze und 2m hoch bedeutet 6m³.
Jetzt müssen wir uns überlegen, ob wir zwei kleine Schuppen oder lieber einen großen setzten. Werde heute im Obi mal so ein 3x4m Ding anschauen, um festzustellen, ob dort fünf Fahrräder und ein Anhänger, 8 Winterreifen, 2 Werkbänke und eine Bierzeltgarnitur sowie 5m Holz reingehen :-))


Sockelputz:
Ja der Sockelputz. Beim Verkauf war er nicht notwendig und sollte verfüllt werden. Seit heute geht das nur über ein teure Abdichtung oder eben doch Sockelputz. Ich werde berichten, ob ich eine neue Liste mit verpatzten Kosten anlegen muss.

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